Da ich meine dermatologische Praxis rein privatärztlich führe, stelle
ich Ihnen meine erbrachten Leistungen in Rechnung. Dies geschieht für
alle von mir erbrachten Leistungen (medizinisch oder
kosmetisch/ästhetisch indiziert) auf der Grundlage der gültigen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Honorarabrechnung medizinisch indizierter Leistungen erfolgt nach den erstattungsfähigen Sätzen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die von mir erhaltene Rechnung können Sie, wie Sie es als Privatpatient nach anderen Arztbesuchen auch gewohnt sind, bei Ihrer privaten Krankenversicherung zwecks Erstattung einreichen.
Neben Privatpatienten können auch Mitglieder
einer gesetzlichen Krankenversicherung die privatärztliche Behandlung in
meiner Praxis in Anspruch nehmen (gemäß § 18 Abs. 8 BMV-Ä / § 21 Abs. 8
EKV). Dies geschieht auf Selbstzahlerbasis und wird gemäß der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Die dabei entstehenden Kosten können vorher anhand eines Kostenvoranschlags realistisch geschätzt werden.
Bitte beachten Sie, daß die Abrechnung von medizinischen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung in meiner Praxis nicht möglich ist.
Handelt es sich um rein kosmetisch indizierte Behandlungen, werden zusätzlich 19% Mehrwertsteuer berechnet.